1. Anwendbarkeit der AGB und Vertragsschluss

1.1. Die AGB regeln die Geschäftsbeziehungen zwischen Tierheilpraktiker und Kunde als Behandlungsvertrag im Sinne der §§ 611 ff BGB, soweit zwischen den Vertragsparteien Abweichendes nicht schriftlich vereinbart wurde.

1.2. Der Behandlungsvertrag kommt zustande, wenn der Kunde das generelle Angebot des Tierheilpraktikers, die Heilkunde gegen jedermann auszuüben, annimmt und sich an den Tierheilpraktiker zum Zwecke der Beratung und Therapie wendet. Eine über die Behandlung des Tieres hinausgehende Heilung wird nicht geschuldet.

1.3. Der Tierheilpraktiker ist berechtigt, einen Behandlungsvertrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen; insbesondere wenn ein erforderliches Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann, es um Beschwerden geht, die der Tierheilpraktiker aufgrund seiner Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen nicht behandeln kann oder darf oder die ihn in Gewissenskonflikte bringen können. In diesem Fall bleibt der Honoraranspruch des Tierheilpraktikers für die bis zur Ablehnung entstandenen Leistungen, einschließlich Beratung, erhalten.

1.4. Haftung des Behandlers 

Eine Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen wird ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Das gilt nicht für vorsätzliche und grob fahrlässige Pflichtverletzungen sowie für Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit. Ebenso wenig gilt dies für Verletzungen von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf (Kardinalpflichten). In diesem Fall wird der Schadensersatzanspruch der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen von Erfüllungsgehilfen. Eine sonstige Haftung erfolgt entsprechend den gesetzlichen Vorgaben.

2. Inhalt und Zweck des Behandlungsvertrages 

2.1. Der Tierheilpraktiker erbringt seine Dienste gegenüber dem Kunden in der Form, dass er seine Kenntnisse und Fähigkeiten der Ausübung der Heilkunde zur Beratung, Diagnose und Therapie beim Tier des Kunden anwendet.

2.2. Über die Diagnose- und Therapiemethoden entscheidet der Kunde nach seinen Befindlichkeiten frei, nachdem er vom Tierheilpraktiker über die anwendbaren Methoden und deren Vor- und Nachteile in fachlicher und wirtschaftlicher Hinsicht informiert wurde. Soweit der Kunde nicht entscheidet oder nicht entscheiden kann, ist der Tierheilpraktiker befugt, die Methode anzuwenden, die dem mutmaßlichen Kundenwillen entspricht.

2.3. In der Regel werden vom Tierheilpraktiker Methoden angewendet, die schulmedizinisch nicht anerkannt sind und nicht dem Stand der Wissenschaft entsprechen. Diese Methoden sind allgemein auch nicht kausal-funktional erklärbar. Insofern kann ein subjektiv erwarteter Erfolg der Methode weder in Aussicht gestellt noch garantiert werden. Soweit der Kunde die Anwendung derartiger Methoden ablehnt und ausschließlich nach wissenschaftlich anerkannten Methoden der Schulmedizin beraten, diagnostiziert oder therapiert werden will, ist dies gegenüber dem Tierheilpraktiker schriftlich zu erklären.

2.4. Der Tierheilpraktiker darf keine Krankschreibungen vornehmen und keine verschreibungspflichtigen Medikamente verordnen.

3. Mitwirkung des Kunden 

Der Tierheilpraktiker kann den Kunden nicht zu einer aktiven Mitwirkung verpflichten. Der Tierheilpraktiker ist berechtigt, die Behandlung abzubrechen, wenn der Kunde Beratungsinhalte negiert, erforderliche Auskünfte zur Anamnese und Diagnose bewusst unzutreffend oder/und lückenhaft erteilt, das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht mehr gegeben ist, Therapiemaßnahmen vereitelt werden und sich bewußt negativ über den Tierheilpraktiker geäußert wird.

4. Terminvereinbarungen 

4.1. Termine gelten als vertraglich vereinbart, wenn sie per Post, E-Mail, WhatsApp, SMS oder telefonisch mit dem Tierheilpraktiker vereinbart wurden.

4.2. Aufgrund der Ausübung der mobilen Praxis kann es bei unvorhersehbarer Beeinträchtigungen (insbesondere Beeinträchtigungen im Straßenverkehr, Wetterlage) zu Verzögerungen kommen. Sofern eine Telefonnummer hinterlassen/überlassen wurde, erfolgt eine unverzügliche Benachrichtigung über die Verzögerung.

4.3. Kann ein Termin aufgrund einer Verhinderung des Tierheilpraktikers nicht wahrgenommen werden, wird ein zeitnaher Ersatztermin angeboten. Weitere Ansprüche bestehen nicht. Der Kunde muss vereinbarte Termine rechtzeitig (mindestens 24 Stunden vorher) absagen. Termine können zu den üblichen Geschäftszeiten über das Praxistelefon abgesagt werden, auch per SMS, E-Mail oder Nachricht auf dem Anrufbeantworter.

5. Rücktritt- und Stornoklausel

Tritt der Kunde bei Ankunft des Tierheilpraktikers von dem Behandlungsvertrag zurück oder ist nicht anzutreffen, wird das halbe Honorar zzgl. Anfahrt berechnet. Sagt der Kunde nicht 24 Stunden vorher ab, sondern in einem kürzeren Zeitraum, werden ihm als Ausfallhonorar 15,00 €  zuzüglich einer Bearbeitungspauschale in Höhe von 5,00 Euro in Rechnung gestellt. Der Tierheilpraktiker rechnet durch die Absage ersparte Aufwendungen an. Ausgenommen von dieser Regelung sind wichtige unverzüglich mitzuteilende und nachzuweisende Gründe, denen zufolge eine Leistungsfreiheit beider Seiten gemäß BGB vorgesehen ist (Unmöglichkeit Wegfall der Geschäftsgrundlage).

6. Honorierung des Tierheilpraktikers 

6.1. Der Tierheilpraktiker hat für seine Dienste Anspruch auf ein Honorar. Soweit die Honorare nicht individuell zwischen Tierheilpraktiker und Kunde vereinbart sind, gilt das Honorar, welches auf der selbigen Seite geführt ist. Die Anwendung anderer Gebührenordnungen oder Gebührenverzeichnisse ist somit ausgeschlossen.

6.2. Die Honorare sind für jeden Behandlungstag vom Kunden in bar, per EC-Karte oder per Paypal an den Tierheilpraktiker gegen Quittung zu bezahlen. Auf Wunsch kann eine Rechnung  erstellt werden.

6.3. Aufgrund gesetzlicher Vorschriften (§ 43 AMG i.d.F. der 8. Änderung 1998) ist die Abgabe von apothekenpflichtigen Arzneimittel Tierheilpraktikern nicht gestattet. Die Direktverabreichung an Tieren durch den Tierheilpraktiker ist jedoch nach wie vor zulässig, da dies keine Abgabe sondern eine Verwendung ist. Die Anwendung von Kunden mitgebrachten Arzneimitteln durch den Tierheilpraktiker ist ausgeschlossen.

6.4. Dahingegen stellt die Abgabe von Arzneimittel durch Apotheken an den Kunden für verordnete oder empfohlene Arzneimittel ein nicht durch diese AGB erfasstes Direktgeschäft dar, das auf die Honorar- und Rechnungsgestaltung des Tierheilpraktikers keinen Einfluss hat. Dies gilt auch für freiverkäufliche Arzneimittel, Nahrungsergänzungsmittel und andere Hilfsmittel, die vom Tierheilpraktiker empfohlen oder verordnet und vom Kunden in einschlägigen Verkaufsstellen bezogen werden. Dabei hat der Kunde freie Wahl der Apotheke oder Verkaufsstelle. Der Tierheilpraktiker darf sich für apothekenpflichtige Arzneimittel keine Rückvergütungen oder Vorteile gewähren lassen.

6.5. Vermittelt der Tierheilpraktiker Leistungen Dritter, die er nicht fachlich überwacht (z.B. Laborleistungen) dann ist der Tierheilpraktiker berechtigt, die von dem Dritten in Rechnung gestellten Beträge als eigene Honorarbestandteile geltend zu machen. In Quittung und Rechnung sind diese Beträge gesondert auszuweisen. Der Tierheilpraktiker wird sich von den Dritten weder Rückvergütungen noch sonstige Vorteile gewähren lassen. Der Tierheilpraktiker ist aber berechtigt, bei einer entsprechenden Vereinbarung für die Vermittlung begleitenden Leistungen beim Kunden eigene Honorare geltend zu machen. In den Fällen der Vermittlung von Leistungen Dritter ist der Tierheilpraktiker von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit und darf als Beauftragter des Kunden zwischen dem Dritten (z.B. Labor) und sich selbst Rechtsgeschäfte abschließen. Dies gilt auch, wenn § 181 BGB auch auf die Rechtsbeziehung zwischen dem Tierheilpraktiker und Dritten (z.B. Laborgemeinschaften) anzuwenden wäre; unabhängig von einem diesbezüglichen Befreiungstatbestand. Das Verbot der Vorteilsgewährung bleibt hiervon unberührt.

7. Honorarerstattung durch Dritte 

7.1. Soweit der Kunde Anspruch auf Erstattung oder Teilerstattung des Honorars durch Dritte hat oder zu haben glaubt, wird § 4 hiervon nicht berührt. Der Tierheilpraktiker führt eine Direktabrechnung nicht durch und kann auch das Honorar oder Honorarteile in Ansehung einer möglichen Erstattung nicht stunden.

7.2. Soweit der Tierheilpraktiker im Rahmen der wirtschaftlichen Beratung nach § 2 Absatz 2.1. den Kunden über die Erstattungspraxis Dritter Angaben macht, sind diese unverbindlich. Insbesondere gelten die üblichen Erstattungssätze nicht als vereinbartes Honorar im Sinne des § 6 und beschränkt sich der Umfang der Tierheilpraktikerleistungen nach § 2.2. nicht auf erstattungsfähige Leistungen.

7.3 Der Tierheilpraktiker erteilt in Erstattungsfragen dem Dritten keine direkten Auskünfte. Alle Auskünfte und notwendigen Bescheinigungen erhält ausschließlich der Kunde. Derartige Leistungen sind honorarpflichtig.

8. Vertraulichkeit der Behandlung

8.1. Der Tierheilpraktiker behandelt die Kundendaten vertraulich und erteilt bezüglich der Diagnose, der Beratungen und der Therapie sowie deren Begleitumstände und den persönlichen Verhältnissen des Kunden Auskünfte nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Kunden. Auf die Schriftform kann verzichtet werden, wenn die Auskunft im Interesse des Kunden erfolgt und anzunehmen ist, dass der Kunde zustimmen wird.

8.2. Absatz 8.1. ist nicht anzuwenden, wenn der Tierheilpraktiker aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Weitergabe der Daten verpflichtet ist – beispielsweise Meldepflicht bei bestimmten Diagnosen – oder auf behördliche oder gerichtliche Anordnung auskunftspflichtig ist. Dies gilt auch bei Auskünften an Personensorgeberechtigte, nicht aber für Auskünfte an Ehegatten, Verwandte oder Familienangehörige. Absatz 8.1. ist ferner nicht anzuwenden, wenn in Zusammenhang mit der Beratung, Diagnose oder Therapie persönliche Angriffe gegen ihn oder seine Berufsausübung stattfinden und er sich mit der Verwendung zutreffender Daten oder Tatsachen entlasten kann.

8.3. Der Tierheilpraktiker führt Aufzeichnungen über seine Leistungen. Dem Kunden steht eine Einsicht in diese Akte nicht zu; er kann diese Akte auch nicht herausverlangen. Absatz 8.2. bleibt unberührt.

8.4. Sofern der Kunde eine Behandlungs- oder Krankenakte verlangt, erstellt diese der Tierheilpraktiker kosten- und honorarpflichtig aus der Akte. Soweit sich in der Akte Originale befinden, werden diese in der Behandlungsakte in Kopie beigefügt. Die Kopien erhalten einen Vermerk (Stempelaufdruck oder Aufkleber), dass sich die Originale in der Akte befinden.

9. Rechnungsstellung 

9.1. Neben den Quittungen nach § 6.2. erhält der Kunde nach Abschluss der Behandlung auf Verlangen eine Rechnung. Die Rechnung enthält den Namen, die Anschrift und die Steuernummer des Tierheilpraktikers, den Namen und die Anschrift des Kunden. Sie spezifiziert den Behandlungszeitraum und die bezahlten Honorare, Dritt- und Nebenleistungen. Die Rechnung darf weder eine Diagnose enthalten, noch dürfen die Leistungen so aufgeschlüsselt werden, dass daraus auf eine Diagnose geschlossen werden kann.

9.2. Wünscht der Kunde aus Beweis- oder Erstattungsgründen honorarpflichtig eine Ausfertigung der Rechnung, die eine Diagnose oder Therapiespezifizierungen mit Diagnoserückschlüssen enthalten, bedarf dies der Belehrung über den Bruch der Vertraulichkeit und des schriftlichen Auftrages des Kunden.

10. Datenschutz

Der Kunde ist damit einverstanden, dass seine persönlichen Daten aufgrund des Vertragsverhältnisses zum Zwecke der automatischen Verarbeitung gespeichert werden und verzichtet auf eine besondere Benachrichtigung nach Bundesdatenschutzgesetz. Kontaktdaten sowie Inhalt von Beratungsgesprächen und Behandlungen unterliegen der Schweigepflicht gem. Bundesdatenschutzgesetz und dürfen an Dritte ausschließlich nach schriftlicher Bestätigung des Kunden weitergegeben werden. Dazu mehr unter: Datenschutzerklärung Tierheilpraxis-Meerbusch Kerstin Rudolph

11. Meinungsverschiedenheiten 

Meinungsverschiedenheiten aus dem Behandlungsvertrag und den AGB sollten gütlich beigelegt werden. Hierzu empfiehlt es sich, Gegenvorstellungen, abweichende Meinungen oder Beschwerden schriftlich der jeweils anderen Vertragspartei vorzulegen.

12. Versicherung

Es besteht eine Berufshaftpflichtversicherung bei der Allianz.

13. Salvatorische Klausel 

Sollten einzelne Bestimmungen des Behandlungsvertrages oder der AGB ungültig oder nichtig sein oder werden, wird damit die Wirksamkeit des Behandlungsvertrages insgesamt nicht tangiert. Die ungültige oder nichtige Bestimmung ist vielmehr in freier Auslegung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Vertragszweck und dem Parteiwillen am nächsten kommt.

Erfüllungsort ist der Ort, an dem die Behandlung erbracht wird.
Gerichtsstand für beide Parteien ist das Amtsgericht Neuss.